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Was versteht man unter einer Registrierkasse in Österreich?
Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Als Registrierkasse können auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen.
Mittlerweile werden am österreichischen Markt viele unterschiedliche Systeme angeboten, die eine gesetzeskonforme Umsetzung der Registrierkassenpflicht ermöglichen. Gerade diese Fülle an Möglichkeiten lässt aber Spätentschlossene unsicher werden, welches der angebotenen Systeme für sie wirklich geeignet ist.
Mein Betrieb überschreitet 2015 die Grenzen, ab wann brauche ich eine Registrierkasse?
Die verpflichtende Nutzung einer Registrierkasse zum Zweck der Losungsermittlung besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurden, jedoch frühestens ab 1. Jänner 2016.
Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen wird vom 01. Januar 2017 auf 01. April 2017 verschoben, um den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung zu verschaffen.