Ist das Überwachen, Orten von Firmen Fahrzeugen per GPS erlaubt?

GPS Fahrzeugortung, Überwachung oder Monitoring? "GPS" steht für Global Positioning System und sollte vorrangig zur Navigation dienen. Die Grundlage des Systems ist die Laufzeitmessung mittels Satellit. Aus der Bestimmung der Laufzeit eines Signals kann die Entfernung zwischen Quelle und Empfänger errechnet werden, wenn man die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Signals kennt.

GPS Ortung- und Handy-Ortungen, Verfolgung der Bewegungen einer Person werden immer beliebter - die meisten Anwendungen sind unzulässig, Beschwerden häufen sich - Ortungssysteme liefern unzulässige Einblicke in das Privatleben - Personen-Ortung ist auch strafrechtlich verboten. Wir Übernehmen den Einbau für Sie, ohne extra kosten. Dabei werden die GPS Module von uns DSGVO Konform Vermietet

  • Zu welchem Zweck dürfen die KFZ / LKW per GPS verfolgt werden ?
  • Dürfen die GPS Tracking Daten gespeichert werden ?
  • Wer darf Zugriff auf das Tracking System bzw. die Daten haben ?
  • Dürfen Tracking Daten weitergegeben werden ?

Dienste die auf GPS- oder Handy-Ortung aufbauen, werden als "Location Based Services" zusammen gefasst. Mit fortschreitenden technischen Möglichkeiten den aktuellen Standort von Personen zu lokalisieren, häufen sich die Missbrauchsfälle. Bei Mitarbeiterortung per GPS kommen diese Dienste genauso zur Anwendung, wie bei Ortung bzw. Monitoring seines Lebenspartners.

Das GPS Ortung- Monitoring der PKWs / LKWs ohne Privatnutzung außerhalb der Arbeitszeit zum Zwecke der Verhinderung von Schwarzarbeit, ist ein zulässiger und von uns empfohlener Zweck.

Es stellt vor allem keinen massiven Eingriff die Privatsphäre der Mitarbeiter dar, weil die PKWs / LKWs Ortung ohnehin nur zum Nachhause und zur Arbeit fahren verwendet werden dürfen. Wird in diesem Fall, die Aufzeichnung auf die Zeit nach der Arbeit beschränkt, ist eine zulässigen Maßnahme.

Es ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Zweck der Unterbindung der Schwarzarbeit nicht durch schonende Mittel erreicht werden kann.

Das Monitoring durch GPS Ortung ist eine Maßnahme, die die Menschenwürde berührt und muss in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Nach 96 Abs. 1 Z. 3 ArbVG bedürfen solche Maßnahmen der Zustimmung des Betriebsrats. Es ist zum Empfehlen, genau zu regeln, wer Zugriff (Arbeitgeber mit Beisein des Betriebsrat) auf diese Daten hat und in welchen Fällen auch tatsächlich zugegriffen wird (z.B. bei Verdacht der Schwarzarbeit durch einen Mitarbeiter).

Auch § 97 Abs. 1 Z 6 sieht vor, dass private Betriebsmittelnutzungen mittels Betriebsvereinbarung geregelt werden können.

Das Monitoring der PKWs / LKWs Ortung nach der Arbeitszeit zum Zwecke der nächsten Termins für Servicewerkstatt anhand GPS Kilometerzähler ist dagegen jedenfalls unzulässig und kann auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.

§ 97 Abs. 1 Z 6
Maßnahmen zur zweckentsprechenden Benützung von Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln;

Monitoring, GPS Ortung, Verfolgung und Aufzeichnung!

Eine Rechtsprechung zur Datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Personen-Ortung fehlt bislang. Dass es sich dabei um eine Ermittlung personenbezogener Daten handelt, ist unstreitig.

Wie im Bild zum Sehen ist, eine Aufzeichnung permanenter Bewegungen kann irreführend werden.

Dies ist aber nur der äußere technologische bzw. strategischer Aspekt unserer Zukunftsperspektive.

Und hier gescheht etwas vielleicht Unerwartetes:

Die schier unabsehbarer Aufzeichnung der GPS Ortung durch Bewegung steigert nicht unbedingt die Informationsvielfalt und schon gar nicht die Informationsqualität. Im Gegenteil: Je mehr interessengesteuerte Gruppen und Organisationen ohne Beachtung der Fachlichen Standards gezielt vermeintliche Fakten ohne Kontakt zur Andersdenkenden Fachliche Gruppen entstehen, desto mehr steigt die Notwendigkeit eines Orientierung stiftender Spionage wie auch eines übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Diskurses.

GPS Überwachung

Nicht jeder GPS Ortung, Monitoring ist gleichzeitig Überwachung!

GPS Tracking in der Stadt

Dürfen die GPS Ortung, Monitoring Daten gespeichert werden ?

Ein Problem besteht darin, dass es sich bei einer Ermittlung von Standortdaten, genauso wie bei einer Videoaufzeichnung, um eine Form von Datenerfassung handelt, bei welcher vorab gar nicht gewusst werden kann, was eigentlich ermittelt wird, also es entsteht ein Datencontainer.

Diese Entscheidung hält fest, dass eine systematische und identifizierende Überwachung einen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, dass eine Überwachung nur öffentliches Verhalten erfasst. Auf Grund der permanenten Überwachung ist die technisierte Überwachung ein ungleich stärkerer Eingriff als persönliches Beobachten oder Verfolgen. Bevor Sie sich Strafbar machen, Sprechen Sie und an, wir übernehmen, bauen ein und Vermieten Ihnen DSGVO Konform GPS Sensoren.

Festzuhalten ist: eine Anwendung ist erlaubt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Arbeitsbezogene Straftat vorliegen und die GPS-Ortung durch Überwachung (der Einsatz eines Ermittlers generell) das erfolgversprechende Mittel mit dem geringsten Eingriffspotenzial in die Rechte des Betroffenen darstellt.

Weitere mögliche Nutzung von GPS Ortung, Monitoring, für folgende Möglichkeiten dürfen Sie ohne bedenken ein GPS-Ortung Sensor einbauen:

GPS Ortung - Diebstahlsicherung
GPS Ortung - Wertvolle Objekte (z. B. Baumaschinen) können wir jederzeit durch Fernaktivierung lokalisieren.
GPS Ortung - Überfallmeldesystem
GPS Ortung - Zum Schutz gefährdeter Personen des Unternehmens können wir diese Systeme einsetzen.
GPS Ortung - Gebietsüberwachung
GPS Ortung - Bei Außendienstmitarbeitern mit Firmenwagen, welche beispielsweise Gebietsschutz genießen.
Logistikmanagement
  • Fahrtenbuch
  • Ladungsverfolgung
  • Überwachung von Gefahrguttransportern
  • Fahrzeugdisposition
  • Arbeitszeiterfassung des Außendienstes
Pflichtverletzung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Spesenabrechnungsbetrug
  • Schwarzarbeit während der regulären Arbeitszeit
  • Observationshilfsmittel bei sonstigen Delikten

Sie planen GPS Monitoring einzuführen, wir empfehlen Ihnen dies zum Mieten. In der Regel werden auf 12 Monate die Geräte von uns Vermietet, eingebaut und gewartet. Auf Sie kommen keine extra kosten zu. Bei der Einführung von GPS-Systemen ist insoweit eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Daneben ist technisches Know- How unabdingbar.
Wir haben die Professionelle Lösung für GPS Monitoring während der Arbeitszeit bzw. gebietsschutz, Schwarzarbeit unterbindung uvm für Sie. Sie trauen sich nicht selber einzubauen,kein Problem. Wir Übernehmen den einbau sowie Garantie DSGVO Konform

Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich persönlich über die Möglichkeiten unserer GPS-Lösungen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Anforderungen und erstellen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.

Sie wünschen sich mehr Informationen?

Wir bieten Ihnen die Technik und das Know-how!

  • Fahrzeugortung
  • Arbeitszeiterfassung
  • Berichte und Auswertungen
  • automatischer Versand von Berichten
  • Gebietsüberwachung
  • Haltepunkte
  • Richtungsanzeige
  • Alarmfunktionen

Sie erreichen uns unter

Büro:+43 463 21 05 21
Mobil: +43 676 571 41 15

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